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Draussenstadt-Förderung für Projekte im Freien

Draussenstadt BESD-Programm II 2023

Im Rahmen der vom Berliner Senat beschlossenen Unterstützung künstlerischer Projekte im Stadtraum (Initiative Draußenstadt / BESD II) besteht die Möglichkeit, sich beim Bezirk Tempelhof-Schöneberg um Fördergelder zu bewerben. Gefördert werden können kulturelle Projekte der Musik, der bildenden oder performativen Kunst, der kulturellen Bildung sowie der Literatur, die maßgeblich durch selbständige Künstlerinnen und Künstler im Bezirk Tempelhof-Schöneberg unter freiem Himmel durchgeführt werden.

Ziele der Initiative Draußenstadt sind die niedrigschwellige Erlebbarkeit von Kunst und Kultur im öffentlichen Raum, die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, die verstärkte Nutzung von Flächen unter freiem Himmel – wozu u.a. Brachen, Plätze, Parks und Gärten sowie leerstehende Gewerbeflächen als Kulturorte für und mit der Nachbarschaft gehören – und die Schaffung zusätzlicher Verdienstmöglichkeiten für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler. Idealerweise finden die Projekte von Juni bis Oktober statt. Die Höchstfördersumme beträgt 8000,- Euro, wobei das Künstlerhonorar mind. 80 % der Antragssumme umfassen soll (Sachmittel 20%).

Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind in Berlin lebende, selbstständig arbeitende Künstler. Bewerben können Sie sich einzeln oder als Gruppe mit Arbeiten aus allen Sparten der Kunst, Musik, kulturellen Bildung und Literatur.

Bewerbungsunterlagen
Es sind ausschließlich Online-Bewerbungen in Form eines zusammenhängenden PDFs zugelassen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
1. Lebenslauf (max. 1 Seite A4)
2. Konzept, Umsetzungs- und Finanzierungsplan zur Projektidee (Scribbles, Bildbeispiele, Verfahren, Vorgehensweise, Zeitplanung etc.,Text und Bildmaterial max. 3 Seiten A4)
3. Einblicke in bereits realisierte Projekte / Verweise auf bisherige Werke (max. 2 Seiten A4)

Mit der Teilnahme an der Ausschreibung erkennen die Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen an. Nicht vollständig oder fristgerecht eingereichte Bewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.

Bewerbungsfrist und Abgabe
Die Bewerbungsfrist endet am 1. März 2023 um 24 Uhr. Über die Anträge entscheidet eine unabhängige Jury. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen an:

Rückfragen zur Bewerbung richten Sie bitte ebenfalls (unter Angabe Ihrer Telefonnummer) an:
Wir melden uns zeitnah zurück!

Leitlinie des Berliner Senats für das BESD-Programm (PDF zum Download)