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Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheater / KIA-Programm

Die Dezentrale Kulturarbeit im Fachbereich Kunst, Kultur Museen Tempelhof-Schöneberg vergibt für das Haushaltsjahr 2023 Fördergelder aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zur Förderung für Kinder-, Jugend- und Puppentheater sowie an Akteure der Darstellenden Kunst für ein junges Publikum. Grundlage für die Ausreichung der Fördermittel ist die Leitlinie zum KiA-Programm vom 24. September 2021 in der Fassung der 1. Änderung ab 1. August 2022.

Ziele der Förderung sind:

  1. die Erschließung und Versorgung von teilbezirklichen Stadträumen mit Theaterangeboten, in denen bisher keine oder nur eine geringe wohnortnahe Versorgung stattfindet
  2. Erhalt und Stärkung der bestehenden Standorte der freien Kinder,- Jugend und Puppentheater für den Spielbetrieb
  3. Stärkung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Angeboten der darstellenden Künste
  4. Stärkung der Arbeits- und Lebensgrundlage von Künstlerinnen und Künstlern der darstellenden Künste.

Es gibt Fördermöglichkeiten in Form von Aufführungsprämien (A) und als Spielstättenförderung (B):

A) Aufführungsprämien

Gefördert werden können auf Antrag Theaterangebote für Kinder und Jugendliche, die von Einzelkünstlern oder freien Gruppen in Form von Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungs-reihen organisiert und aufgeführt werden. Die Höhe der Aufführungsprämie ist gestaffelt nach der Zahl der Mitwirkenden: Sie beträgt für eine von einer Einzelperson organisierte Veranstaltung 400 Euro, für jede weitere insbesondere künstlerisch tätige Person erhöht sich die Prämie um 250 Euro, die Höchstförderung pro Aufführung liegt bei 1400 Euro. Eine Aufführungsstunde umfasst mind. 45 Minuten. Die Förderung wird nach Beendigung der Aufführungen und Prüfung des Nachweises ausgezahlt.
Aufführungsprämien können nur für Vorstellungen in solchen Stadtgebieten vergeben werden, die als „Weiße Flecken“ ausgewiesen sind, d.h. in Stadtgebieten, in denen bisher zu wenig Kinder- und Jugendtheater angeboten wird. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind dies alle Stadträume außer dem Gebiet Schöneberg-Nord (nördlich der Grunewaldstraße und der Monumentenstraße). Gefördert werden können Aufführungen, die noch nicht stattgefunden haben und bis spätestens 30.11.2023 durchgeführt werden. Für alle aus dem KiA-Programm geförderten Aufführungen wird ein Mindesteintrittspreis von 5 Euro pro Zuschauer empfohlen.
Pro Antrag können höchstens drei verschiedene Stücke und höchstens neun Aufführungen pro Stück beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist eine ausreichende künstlerische Qualität des Stückes und die entsprechende Qualifikation der beteiligten Künstler. Die Beurteilung erfolgt anhand der eingereichten Anlagen sowie unter Berück-sichtigung online verfügbarer Arbeitsproben. Ausgeschlossen ist eine Förderung solcher Vorhaben, die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der freien Jugendhilfe in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind.
Bitte beachten Sie, dass Aufführungsprämien keine reinen Künstlerhonorare sind, sie beinhalten ggf. auch Mietkosten und andere Produktionskosten.
Die Vergabe der Fördermittel steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Ihre Verfügbarkeit ist die grundsätzliche Bedingung für die Bewilligung der entsprechenden Zuwendungen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine KiA-Förderung darf nicht mit der Besucherförderung des Jugendkulturservice kombiniert werden.

Beachten Sie bei einer Antragstellung auch bitte die Leitlinie der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Für die Antragstellung von Aufführungsprämien sind folgende Formulare zu benutzen:

Den Antrag mit Anlagen bitte sowohl digital als auch mit Post einreichen bei:

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Abt. für Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur
Amt für Weiterbildung und Kultur
Dezentrale Kulturarbeit
John-F.-Kennedy-Platz
10820 Berlin

Bitte wandeln Sie die oben herunterzuladenden Formulare nicht in pdfs. um!

Beratung zur Antragstellung:
. Hier können Sie auch eine telefonische Beratung vereinbaren.

 

Den Spielort für Ihr Angebot können Sie frei wählen. Mögliche Orte in Tempelhof-Schöneberg sind:

Für Ihren Antrag benötigen Sie eine Spielstättenvereinbarung, in der Ihnen formlos vom Spielort ein Termin für Ihre Vorstellung(en) bestätigt wird.

 

Bewerbungen können ab sofort bis zum 16.2.2023 eingereicht werden.

 

B) Förderung von Spielstätten

Gefördert werden können Projekte von Akteuren der Performing Arts für ein junges Publikum mit fester Spielstätte, insofern sie zu mindestens zweien der oben aufgeführten Förderziele (1-4) beitragen. Hier sind Personal- und Sachausgaben, einschließlich Honorarausgaben und Ausgaben für Dienstleistungen sowie Miet- und Infrastrukturkosten förderfähig.
Geben Sie in Ihrem Antrag an, ob und welche anderen Förderungen Sie vom Land Berlin erhalten. Theater, die institutionell gefördert werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Ebenso solche, die eine Projektförderung des Landes Berlin zur Stärkung von Produktionsorten (auch Basisförderung) erhalten (siehe Leitlinie).
Beachten Sie bei einer Antragstellung auch bitte die Leitlinie der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Beratung zur Antragstellung:
Dezentrale Kulturarbeit,
Peter Rümenapp
Rathaus Schöneberg, Raum 1043
John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
Tel. 030/90277-4347

Einen persönlichen Termin bitte vorher abstimmen.

 

Den Antrag für eine Spielstättenförderung bitte formlos einreichen bei:

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Abt. für Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur
Amt für Weiterbildung und Kultur
Dezentrale Kulturarbeit
John-F.-Kennedy-Platz
10820 Berlin

Bewerbungen können ab sofort bis zum 16.2.2023 eingereicht werden.

Leitlinie zur Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteuren im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum (KIA-Programm)

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